Nutzungsbedinngungen
Mit dem Mietvertrag verpflichtet sich der Nutzer/Mieter auf folgende Bedinungen: Die Fassauna wird durch die Philipp Schwab, Luca Ortner GbR (Altmühlfässle) als Eigentümer vermietet. Der Mieter berücksichtigt und akzeptiert folgendes, außer es sind andere Vereinbarungen schriftlich getroffen worden.
- Für eine evtl. anfallende Standgenehmigung ist allein der Mieter verantwortlich. Desweiteren muss sich der Mieter im Vorfeld erkundigen, ob für die Beheizung mit einem Holzofen besondere örtliche Bestimmungen eingehalten werden müssen.
- Die Übergabe des Saunaanhängers an Dritte ist nicht gestattet.
- In der Sauna und dessen Vorraum besteht Rauch-, Trink- und Essverbot.
- Gesetzliche Bestimmungen des Brand- sowie Unfallschutzes sind einzuhalten.
- Die Benutzung des Saunaanhängers erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Mieters. Die Sauna muss aus Sicherheitsgründen immer mindestens von 2 Personen gleichzeitig benutzt werden. Maximal dürfen sich 6 Personen in der Sauna aufhalten.
- Die Sauna darf nur mit dem vom Vermieter mitgeschickten Holz befeuert werden. Alternativ darf vom Mieter ein gleichwertiges Holz verwendet werden. Andere Brennstoffe sind nicht erlaubt.
- Die Aufgüsse, die vom Vermieter beigelegt werden, dürfen nur nach dem vorgesehenen Mischverhältnis verwendetet werden. Fremde Aufgüsse sind nicht gestattet. Sollte der Mieter eigenhändig fremde Aufgüsse verwenden und dadurch ein Sachschaden entstehen, so wird dies in voller Höhe dem Mieter in Rechnung gestellt.
- Schäden bzw. Reparaturen, entstanden durch einen unsachgemäßen Gebrauch, Randale (auch von Dritten Personen) sowie fehlende oder defekte Zubehörteile werden vollumfänglich dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Kosten für evtl. entstehende Nutzungsausfälle trägt der Mieter.
- Die Raumtemperatur in der Sauna darf 100 C° nicht überschreiten. Sollte dies ungewollt eintreffen so sind unverzüglich alle Türen zu öffnen bis die Maximaltemperatur wieder erreicht ist.
- Die Sauna darf während des gesamten Betriebes nicht unbeaufsichtigt sein, da besonders bei der Holzbefeuerung eine erhöhte Brandgefahr besteht. Stellen Sie immer einen Eimer Wasser oder Feuerlöscher bereit.
- Der Mieter ist verpflichtet, die Sauna in einem allgemein sauberen und zumutbaren Zustand zurückzugeben. Die professionelle Endreinigung mit Desinfektion übernimmt der Vermieter nach jedem Verleih. Bei großen Verschmutzungen, verschuldet vom Miete, wird der Mehraufwand der Reinigung dem Mieter in Rechnung gestellt.
- Bei Selbstabholung des Saunaanhängers muss allein der Mieter sich um den ordnungsgemäßen Transport auf der Hin- und Rückfahrt des Saunaanhängers kümmern. Für Transportschäden (egal, ob Personen- oder Sachschäden) haftet vollumfänglich allein der Mieter.
- Die Sauna muss bei Abholung bzw. Rücklieferung besenrein und mit leerem Aschebehälter übergeben werden, ansonsten entstehen Zusatzkosten von 10€ die sofort zu begleichen sind.
- Bei Brand, Unfällen, Diebstahl ect. ist unverzüglich die Polizei zu verständigen. Geringfügige Schäden, die der Mieter verursacht sind ebenso zu melden und sofort dem Vermieter schriftlich mitzuteilen.
- Das Saunafass darf nur im stehendem Zustand befeuert werden und es dürfen auch nur im stehenden Zustand sich Leute im Inneren aufhalten.
- Sauna bitte ohne Kleidung und Schuhe benutzen. Schuhe vor der Sauna bitte ausziehen.
- Behinderte, eingeschränkte Menschen oder Kinder bedürfen einer besonderen Aufsicht in der heißen sowie in der kalten Sauna. Tiere haben in der Sauna nichts verloren. Die Verantwortung liegt auch hier beim Mieter.
- Legen sie auf Bänke und Saunaboden mit Handtüchern aus, kein Schweiß auf´s Holz.
- Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an Sache und Personen während der gesamten Mietdauer.